DorfTV erstellt 30 Videominiaturen zu den 30 Artikeln der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Artikel 23 handelt über Menschenrechte für Arbeit, Beschäftigung und Gewerkschaften.
Basir Ahmad Ahmadi, Kameramann bei DorfTV, zitiert Artikel 23 und ich kommentiere dieses Menschenrecht.
Blick vom Pfenningberg auf Linz, im Hintergrund Chemie- und Stahlwerke
Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
1. Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder Mensch, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und der eigenen Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutz der eigenen Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.