by  Walter O. Ötsch

Juli 5, 2025

DorfTV erstellt 30 Videominiaturen zu den 30 Artikeln der Allgemeinen Erklärung der MenschenrechteArtikel 23 handelt über Menschenrechte für Arbeit, Beschäftigung und Gewerkschaften.

Basir Ahmad Ahmadi, Kameramann bei DorfTV, zitiert Artikel 23 und ich kommentiere dieses Menschenrecht.

Blick vom Pfenningberg auf Linz, im Hintergrund Chemie- und Stahlwerke


Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

1. Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen  sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder Mensch, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und der eigenen Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutz der eigenen Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten. 
Schreiben Sie einen Kommentar:

Your email address will not be published. Required fields are marked

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}